"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum."
Als ich Marjorie fragte, wie oft dieser Begriff vorkommt, bekam ich als Ergebnis 6390 Treffer, was mich erstaunt. Ich hätte mit weit mehr gerechnet. Von seiner Aussage her ist der Satz etwa so wertvoll wie "Das Autobahnnetz steht nicht außerhalb des Geltungsbereichs der StVO" oder "Die Wüste ist kein sandfreies Gelände". Das ist den Leuten, die solche Sätze sagen, ebenfalls klar, aber sie wollen natürlich das Gegenteil andeuten, wie etwa hiermit: "Ursula von der Leyen ist keine von jeglicher Sachkenntnis unberührte Populistin auf Stimmenfang im Wahlkampf." So schreibt man sich allein durch die Benutzung des Buchstabens "k" um jede Verleumdungsklage herum.
Nun steht es jedem frei, das zu sagen, was ihm gerade durch den Kopf schießt, aber finden Sie nicht auch, dass diese Phrase ein klein wenig überstrapaziert wurde? Nach fest kommt ab, und nach "Ich habe verstanden, was du sagen willst" kommt "Geh, Spatzerl, im Gegensatz zu dir ist meine Erinnerung so gut, dass ich nicht jede Trivialität wie ein Mantra herunterbeten muss, also hör bitte auf damit".
Doch es ist noch eine Weile hin bis zur Bundestagswahl - reichlich Gelegenheit für so manchen geistigen Hinterbänkler, sich als selbsternannter Rechtsexperte Gehör zu verschaffen.