Montag, 15. März 2010

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet

Ab sofort gibt es beim FoeBuD die Möglichkeit, sich unter
https://petition.foebud.org/ELENA kostenlos an der Sammelklage gegen ELENA zu beteiligen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung stehen die Chancen gut, dass der Elektronische Entgeltnachweis in seiner jetzigen Form keinen Bestand haben wird.

Das Datenschutzzentrum beschreibt den Umfang der erhobenen Daten:

"Gemeldet werden müssen ab Anfang 2010 Name, Anschrift,Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge. Zu besonderen Anlässen wie Änderungen eines Arbeitsverhältnisses werden zusätzliche Pflichtangaben fällig, etwa, ob eine Kündigung schriftlich und ob sie per Post erfolgt ist, ob eine Sozialauswahl stattgefunden hat, von welcher Arbeitsagentur diese überprüft worden ist, ob nach Auffassung des Arbeitgebers ein vertragswidriges Verhalten vorgelegen hat. Gefragt wird nach möglicherweise streitigen Umständen, die erst gerichtlich geklärt werden müssten, etwa eine Arbeitsabwesenheit als Vertragsbruch des Arbeitnehmers anzusehen ist oder nicht. Es muss unterschieden werden bei unbezahlten Fehlzeiten zwischen unerlaubtem Fernbleiben von der Arbeit und unbezahltem Urlaub, um z.B. einen kranken Angehörigen zu pflegen." 

Diese Datenhalde halten viele Datenschützer für überdimensioniert. Die hier gesammelten Informationen wecken Begehrlichkeiten und laden zum Missbrauch geradezu ein. Zahlreiche Vorfälle wie bei der Telekom und der Deutschen Bahn belegen, dass sensible Daten früher oder später zweckentfremdet werden oder anderweitig in falsche Hände geraten. Bei der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geht es damit nicht nur um Arbeitnehmerrechte, sondern um unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ich lade daher jeden ein, sich an der Klage zu beteiligen.

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